Teilnahmebedingungen

Vertragspartner sind die Personensorgeberechtigten der angemeldeten Teilnehmenden und die Kolpingjugend der Kolpingsfamilie Neuss - Rosellen St. Peter e.V., Maximilian-Kolbe-Straße 4 in 41466 Neuss, als Veranstalter vertreten durch Carina Müller.

A Teilnahmeberechtigung und Teilnahmeentgelt

01 Die Anmeldung ist erst nach Leistung der Anzahlung abgeschlossen. Für die Ferienfreizeit beträgt diese 120,- Euro, für alle weiteren Aktionen ist der volle Teilnahmebetrag zu entrichten. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Nach Eingang der Zahlung wird eine Teilnahmebestätigung und Zahlungsbestätigung des Anmeldebetrags elektronisch ausgestellt. Erst hier nach ist die Anmeldung verbindlich.

02 Eine Annullierung der Anmeldung ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte geschieht abzüglich der Stornokosten, wenn kein neuer Teilnehmer als Ersatz die Fahrt/Aktion antreten kann.

Die Rückerstattung für die Ferienfreizeit und das Pfingstlager beträgt

In jedem Fall muss bei einer Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 20,--Euro geleistet werden.

Für alle Tagesaktionen

03 Wenn Ihr Kind in unseren Gemeinden Ministrant oder Mitglied eines kirchlichen Chores ist oder Mitglied der Kolpingjugend der Kolpingsfamilie Neuss - Rosellen St. Peter e.V. ist, so erhalten sie einen Rabatt auf die Zahlung wie ausgeschrieben.

A.1 Bestimmungen nur für die Ferienfreizeiten und das Pfingstlager

01 Eine Teilnahmeberechtigung an der Fahrt besteht nur, wenn die Zahlungen der Entgelte rechtzeitig, i.d.R. zwei Monate vor Fahrtbeginn, eingegangen sind (dies geschieht in der Regel mittels Überweisung). (Nur für die Ferienfreizeit gültig)

02 Ändern sich behördlich oder gesetzlich festgelegte Beförderungstarife, sowie Steuern oder Übernachtungs- und Verpflegungskosten und/ oder werden kalkulierte Zuschüsse der Kommune oder des Landes nicht bewilligt, so ist auf Nachweis des Veranstalters eine Anpassung des Entgelts möglich. Bei einer Anpassung über 10 v.H. kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

03 Der Fahrtpreis erhöht sich i.d.R. um bis zu 4,50 Euro je Tag, wenn Sie nicht im Stadtgebiet von Neuss wohnen.

04 Eine Nachzahlung für nicht in Anspruch genommene Sachleistungen, welche der Veranstalter im vorläufigen Programm angeboten hat, erfolgt nicht.

05 Die Beträge der Restzahlung und Hinweise über die Unterbringung, sowie der genauen Zieladresse werden ca. drei Monate vor Fahrtbeginn den Personensorgeberechtigten und Teilnehmenden zugeleitet. Dies geschieht meist im Rahmen eines Vortreffens.

06 Das Formblatt, Allgemeine Teilnehmenden Informationen, über Heimatadresse, Krankheiten und Allergien und sonstigen für die Fahrt wichtigen Auskünften ist notwendiger Bestandteil des Vertrags.

A.2 allgemeine Bestimmungen

01 Bei Absage der Fahrt oder bei Abbruch der Fahrt in Folge höherer Gewalt, mangelnder Anzahl an Teilnehmenden oder Ausfall von Leitenden durch den Veranstalter werden die tatsächlichen Kosten verrechnet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

02 Eine Teilnahme an den Ferienfreizeiten ist i.d.R. erst ab dem vollendeten neunten Lebensjahr möglich. Eine Ausweitung der Altersstruktur der Veranstaltung ist i.d.R. nicht möglich. Für eine Teilnahme muss das veröffentlichte Alter spätestens zum Zeitpunkt der Veranstaltung erreicht werden.

03 Der Veranstalter richtet die Veranstaltung für seine Mitglieder aus. Es besteht die Möglichkeit zur Anmeldung von nicht Vereinsangehörigen Personen auf die übrigen Anmeldeplätze. Um die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen zu können, muss der Antrag auf Mitgliedschaft, vor Veröffentlichung der Veranstaltung eingehen.

04 Die Teilnehmenden bzw. die Personensorgeberechtigten sind berechtigt die Kostenrechnung, die als Beleg für die KJP-NRW Zuschüsse erstellt wird, einzusehen.

05 Der Teilnahmebetrag ist kalkulatorisch auf Kostendeckung angelegt. Die Zuschüsse müssen nach den gültigen Richtlinien, ggf. nicht personenbezogen, verwendet werden.

B Verhalten der Teilnehmenden

01 Bei Verstößen gegen die Weisungen der Leitung, der jeweiligen Hausbediensteten, ferner bei Diebstahl, groben Unfug, körperlicher Gewalt, Alkohol-, Tabak- oder Drogengenuss etc. sind die verantwortlichen Leitenden berechtigt, Teilnehmende vor und während der Veranstaltung auszuschließen. Die hierdurch entstehenden Kosten haben die Personensorgeberechtigten zu tragen. Eine Teil- oder Vollerstattung des Teilnahmebetrags ist ausgeschlossen. Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle besteht nicht.

02 Im Falle des Ausschlusses einer teilnehmenden Person trägt diese bzw. die Personensorgeberechtigte die Verantwortung für Leib und Gut nach Verlassen der Veranstaltung. Minderjährige Teilnehmende werden auf Kosten der Personensorgeberechtigten nach Hause begleitet.

03 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.

04 Der Veranstalter und die verantwortliche Leitung erwarten von allen Teilnehmenden persönliche Sauberkeit, die Einhaltung von Verpflichtungen, infolge einer bestehenden oder beschlossenen Haus- oder Ferienordnung und die Bereitschaft, Gemeinschaftsaufgaben zu übernehmen und sorgfältig auszuführen.

C Allgemeine Hinweise

01 Ausgeschlossen wird eine Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.

02 Bei Arztbesuchen, Verletzungen, Ausflügen, Einkäufen etc. kann einem Transfer der Teilnehmenden in Privat- oder Mietfahrzeugen vorgenommen werden.

03 Sollte es den verantwortlich Leitenden nicht möglich sein, in einen angemessenen Zeitraum, Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten zu halten, sind diese berechtigt Entscheidungen, nach bestem Wissen und Gewissen, über die Krankenbehandlung des Teilnehmenden zu treffen.

04 Fotos der Teilnehmenden dürfen durch den Veranstalter veröffentlicht und an andere Teilnehmende weitergegeben werden.

05 Fahrräder die im Rahmen der Veranstaltung mitgenommen werden müssen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet einen Fahrradhelm mit Kinnriemen mitzubringen und zu tragen. Anfallende Reparaturen am Fahrrad zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gemäß StVZO werden auf der Ferienfreizeit vorgenommen, die Kosten sind nach Abschluss durch die Personensorgeberechtigten des Teilnehmenden zu begleichen.

06 Der Veranstalter erhebt und verarbeitet persönliche Daten zum Zweck der Organisation, Werbung und Durchführung der Veranstaltung. Diese Daten werden auf elektronischen und dauerhaften Datenträgern gespeichert. Die Persönlichen Daten der Teilnehmenden dürfen durch den Veranstalter an Leistungsträger übermittelt werden, sofern dies zur Erbringung der Leistung notwendig ist. Eine weitere Veröffentlichung oder Weitergabe der Daten oder Teilen hiervon ist ausgeschlossen.

07 Alle Leitenden arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Finanzielle Vergütung für ihre Arbeit.

08 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Teilnahmebedingungen lässt den übrigen Vertrag unberührt.

09 Die verantwortlichen Leitenden und Ansprechpartner der Angebote sind auf den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen der Vorstand unter der Mailadresse vorstand@kolpingjugend-rosellen.de zur Verfügung.

10 Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung.

Wenn Sie aufgrund besonderer Lebenssituationen (alleinerziehend, arbeitslos o.ä.) einen Preisnachlass bei der Restzahlung beanspruchen wollen, so sprechen Sie bitte Pastoralreferent Alexander Neuroth, alexander.neuroth@erzbistum-koeln.de Tel. 02137 927592 an. Ein weiterführender Preisnachlass für Geschwisterkinder ist - wenn nicht anders ausgeschrieben - nicht vorgesehen.

Für Allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte an vorstand@kolpingjugend-rosellen.de.